27 January 2026, 19:09

Gericht kippt Abberufung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – ein Präzedenzfall

Ein Schwarz-Weiß-Bild eines Mannes auf der Titelseite einer deutschen Zeitung vom 15. Dezember 1929 mit der Überschrift "Screie Wreife - Angriff und Abwehr".

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Abberufung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – ein Präzedenzfall

Ein Gericht hat entschieden, dass die Stadt Dinslaken rechtswidrig gehandelt hat, als sie ihre Gleichstellungsbeauftragte von ihrem Posten abberief. Anita Stange, die das Amt mehr als ein Jahrzehnt lang innehatte, wurde Ende 2023 nach Auseinandersetzungen mit dem Bürgermeister zurückgestuft. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun ihre Wiedereinsetzung angeordnet.

Anita Stange, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, war 2012 erstmals zur Gleichstellungsbeauftragten ernannt worden. Bis 2019 stieg sie zusätzlich zur Leiterin des Gleichstellungsbüros auf und war damit direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ihre Position war unabhängig und mit einer garantierten höheren Besoldungsstufe verbunden.

2020 kam es zu Spannungen zwischen Stange und dem neu gewählten Bürgermeister. Streitpunkte waren der Gleichstellungsplan der Stadt sowie Stellenausschreibungen, was schließlich zum Zerwürfnis im Arbeitsverhältnis führte. Ende 2023 versetzte die Stadt sie in den allgemeinen Sozialdienst, entzog ihr die Funktion als Beauftragte und wies ihr eine niedrigere Position zu. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte diese Degradierung für rechtswidrig. Es urteilte, dass eine Kommune eine einmal geschaffene unabhängige Stelle mit festgelegter Besoldung nicht einfach abwerten dürfe. Das Gericht wies die Berufung der Stadt zurück und verfügte Stanges sofortige Wiedereinsetzung als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros. Der Fall (Aktenzeichen 3 SLa 696/24) wurde zudem zur weiteren Prüfung an das Bundesarbeitsgericht verwiesen.

Stange kehrt damit in ihre ursprüngliche Position zurück, wobei das Urteil die Rechtswidrigkeit ihrer Abberufung bestätigt. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall für den Schutz unabhängiger kommunaler Ämter. Die Stadt muss nun der Wiedereinsetzung nachkommen, während das Verfahren vor dem höheren Gericht weiterläuft.