Gericht in Neuss stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein
Henry KochGericht in Neuss stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein
Ein Gericht in Neuss hat alle schweren Vorwürfe gegen Gunnar Beck, ehemaliges AfD-Mitglied des Europäischen Parlaments, offiziell fallen gelassen. Der Fall, in dem es um Anklagen wegen Raubs, Diebstahls und Körperverletzung ging, wurde am 18. Dezember 2024 eingestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise vorlegen konnte.
Ursprünglich hatte Beck in dem Verfahren eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren gedroht, später wurden die Vorwürfe jedoch auf geringfügige beschäftigung wegen Ladendiebstahls und verbalen widerstands reduziert.
Der Fall begann mit schweren Vorwürfen gegen Beck, darunter Raub, Diebstahl und Körperverletzung. Die Anklage argumentierte zunächst, er habe Waren gestohlen und Verletzungen verursacht, doch Zeugen konnten weder gestohlene Gegenstände identifizieren noch die angeblichen Schäden beschreiben.
Ein zentrales Beweisstück – ein Schal, der als gestohlen präsentiert wurde – stellte sich als legal von Beck Jahrzehnte zuvor in Großbritannien erworben heraus. Zudem gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, irgendwelche in seinem Besitz befindlichen Gegenstände mit dem betreffenden Geschäft in Verbindung zu bringen. Infolgedessen wurden die Hauptanklagen 2023 fallen gelassen, sodass nur noch eine geringfügige beschäftigung wegen des Diebstahls von Kosmetikproben im Wert von ein bis 20 Euro blieb. Beck bestreitet seit Beginn jegliches Fehlverhalten und bezeichnet den Fall als politisch motiviert sowie auf gefälschten Beweisen basierend.
Obwohl das Gericht alle schweren Vorwürfe zurückwies, erhielt er einen geringfügigen Strafbefehl wegen angeblichen "verbalen widerstands" während der Interaktion mit Polizeibeamten.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass Beck keine weiteren rechtlichen Konsequenzen aus den ursprünglichen Vorwürfen zu befürchten hat. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass es keine Belege für Diebstahl, Körperverletzung oder körperliche Schäden gab. Lediglich der geringfügige Verstoß wegen verbalen widerstands bleibt aktenkundig.