Gericht ebnet Weg für Windkraftanlage trotz Protesten von Drachenfliegern
Henry KochParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht ebnet Weg für Windkraftanlage trotz Protesten von Drachenfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt. Im Mittelpunkt der Entscheidung standen Sicherheitsbedenken und Beteiligungsverfahren während der Planungsphase.
Der Verein hatte argumentiert, dass die Anlage, die etwa 550 Meter vom Startplatz entfernt errichtet werden soll, unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringe. Zudem behauptete er, die Konstruktion stelle ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Piloten dar. Das OVG fand jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Zukunft des Vereins gefährde.
Das Gericht stellte fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Zudem urteilte es, dass der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weitgehend wie gewohnt fortgeführt werden könne.
Offizielle Zahlen dazu, wie viele zusätzliche Windkraftanlagen in der Nähe von Drachen- und Gleitschirmfluggeländen in der Region bereits genehmigt oder im Bau sind, liegen nicht vor.
Mit der Abweisung der Klage kann der Windpark im Hochsauerlandkreis nun realisiert werden. Die Entscheidung bestätigt, dass das Planungsverfahren den rechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Der Verein muss sich nun an die Präsenz der Anlage in der Nähe seines Betriebsgeländes anpassen.






