09 January 2026, 00:52

Festnahme von fünf Arbeitern ohne gültige Aufenthaltstitel in Gladbeck

Graffiti-bedeckter Zug mit sichtbaren Kabeln, Häuser mit Fenstern im Hintergrund.

Festnahme von fünf Arbeitern ohne gültige Aufenthaltstitel in Gladbeck

Fünf ausländische Arbeitskräfte wurden in Gladbeck festgenommen, nachdem Zollbeamte sie ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen hatten. Die Kontrolle fand am 22. Oktober 2025 während eines Glasfaser-Verlegeprojekts statt. Die Behörden vermuten Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

Die Dortmunder Zollbehörde führte die Überprüfung auf einer Baustelle in Gladbeck durch. Unter den Arbeitern identifizierten die Beamten vier usbekische und einen turkmenischen Staatsbürger. Bei der Befragung konnten die Männer lediglich ihre Pässe und polnische Aufenthaltstitel vorweisen – beides berechtigt jedoch nicht zur Arbeit in Deutschland.

Einer der usbekischen Arbeiter war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland auffällig geworden. Da usbekische und turkmenische Staatsbürger für einen legalen Aufenthalt und eine Beschäftigung in Deutschland gültige Visa oder deutsche Aufenthaltstitel benötigen, lösten die fehlenden Dokumente umgehend Besorgnis aus. Die Zollbeamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt ein und nahmen die fünf Männer vorläufig fest. Der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, wird nun wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) untersucht. Verstöße gegen dieses Gesetz und weitere arbeitsrechtliche Vorschriften können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Nach der vorläufigen Festnahme wurden die Beschuldigten an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden wird.

Der Fall wird weiterhin ermittelt, wobei die Behörden die Einhaltung der Entsenderichtlinien durch den Arbeitgeber prüfen. Den fünf Arbeitern drohen nun mögliche Abschiebung oder weitere rechtliche Konsequenzen. Das weitere Vorgehen hängt von der Bewertung der Ausländerbehörde und den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab.