31 January 2026, 03:01

Falschmeldung zu ukrainischen Rentnern in Deutschland entlarvt – was wirklich gilt

Ein deutsches Propagandaplakat der NSDAP mit zwei Männern auf einem Sofa und Textinformationen über die Partei.

Falschmeldung zu ukrainischen Rentnern in Deutschland entlarvt – was wirklich gilt

Ein irreführendes Video verbreitet sich derzeit online, in dem behauptet wird, 114.000 ukrainische Geflüchtete in Deutschland könnten Renten beziehen, ohne jemals in das System der Deutschen Bahn eingezahlt zu haben. Diese Aussage ist falsch – das bestätigen Behörden und die geltenden Sozialversicherungsregeln. Der Urheber des Clips, Michael Hasenkamp, ist ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen.

Das Video suggeriert, Ukrainer in Deutschland erhielten ab dem regulären Renteneintrittsalter deutsche Renten, selbst wenn sie nie Beiträge geleistet hätten. Diese Behauptung ignoriert jedoch die Funktionsweise internationaler Rentenabkommen. Ende 2023 wurden in Deutschland über 3,2 Millionen Renten auf Grundlage solcher Verträge mit anderen Ländern ausgezahlt – darunter fallen aber auch im Ausland lebende Deutsche sowie ausländische Staatsbürger, die in das System eingezahlt haben.

Das geplante Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine würde die Anspruchsvoraussetzungen nicht ändern. Sein Ziel ist vielmehr, Doppelbeiträge zu vermeiden und die Möglichkeit zu schaffen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen. Dennoch muss die Mindestversicherungsdauer erfüllt werden – Leistungen ohne vorherige Einzahlungen gibt es nicht.

Hasenkamps Video behauptet zudem fälschlich, Ukrainer könnten früher in Rente gehen als Deutsche. Tatsächlich gilt für alle das gleiche reguläre Renteneintrittsalter. Die Mindestversicherungszeit kann durch die Kombination deutscher Beiträge mit denen aus EU-Staaten oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen erfüllt werden.

Das Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine ist bisher nicht ratifiziert, und nach den aktuellen Regeln gibt es keine Renten ohne vorherige Beitragszahlungen. Die über 3,2 Millionen Renten, die 2023 auf Basis internationaler Verträge ausgezahlt wurden, unterlagen strengen Anspruchskriterien. Die virale Behauptung verzerrt die Realität grenzüberschreitender Rentensysteme.