28 November 2025, 22:41

Deichmann klagt gegen Entsorgungskosten für Schuhkartons – ein Präzedenzfall für die Branche

Verschiedene Schuhe auf einem Baumwollkarton mit einer Wand in der linken oberen Ecke.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann klagt gegen Entsorgungskosten für Schuhkartons – ein Präzedenzfall für die Branche

Der Schuhhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine Aufsichtsbehörde vor – Streitpunkt sind die Kosten für die Entsorgung von Schuhkartons. Das Unternehmen hält die Gebühren für ungerechtfertigt und argumentiert, dass Kunden die Verpackungen in der Regel im Geschäft zurückließen. Ein Gerichtstermin am Freitag soll klären, ob die Abgaben gesenkt oder sogar vollständig gestrichen werden können.

Deichmann verkaufte im vergangenen Jahr rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland, jedes davon in einem Abfall verpackt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stuft diese Kartons als "systembeteiligungspflichtig" ein, was bedeutet, dass der Händler für ihre Entsorgung aufkommen muss. Deichmann widerspricht dieser Regelung mit dem Hinweis, die Abfälle bereits selbst zu verwerten.

Das Urteil wird entscheiden, ob Deichmann die Entsorgungsgebühren weiterhin zahlen muss. Ein Sieg des Unternehmens könnte die Schuhpreise senken, eine Niederlage würde den Status quo erhalten. Der Fall hat zudem Signalwirkung: Er könnte beeinflussen, wie künftig die Kosten für Verpackungsmaterial in der gesamten Branche geregelt werden.