DAK verklagt Bundesregierung wegen zu geringer Mittel aus Gesundheitsfonds
Henry KochDAK verklagt Bundesregierung wegen zu geringer Mittel aus Gesundheitsfonds
DAK-Gesundheit verklagt Bundesregierung wegen unzureichender Mittel aus dem Gesundheitsfonds
Die DAK-Gesundheit geht rechtlich gegen die Bundesregierung vor – Streitpunkt ist die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds. Wie der Vorstandsvorsitzende Andreas Storm ankündigte, wird die Klage am Montag beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Kern der Beschwerde: Die für 2026 vorgesehenen Zuweisungen seien für die gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend.
In der Klage wirft die DAK der Regierung vor, den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu wenig Mittel aus dem Gesundheitsfonds zukommen zu lassen. Storm betont, dass bei einer vollen Ausschüttung der Beiträge die Beitragssätze im Jahr 2026 stabil bleiben könnten. Stattdessen zwinge die Unterfinanzierung die Kassen dazu, über Beitragserhöhungen nachzudenken.
Storm verweist zudem auf die Folgen für Empfänger von Bürgergeld und fordert eine gerechtere Finanzierung. Die DAK-Gesundheit stehe mit ihrer Klage nicht allein – auch andere gesetzliche Krankenkassen bereiteten ähnliche rechtliche Schritte vor. Eine vollständige Mittelzuweisung würde den Beitragssatz laut Angaben um 0,5 Prozentpunkte senken und so die finanzielle Belastung der Versicherten verringern.
Das Verfahren wird vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geführt; bisher ist noch keine konkrete Kammer mit dem Fall betraut. Bei Erfolg könnte die Klage zusätzliche Mittel für die Krankenkassen sichern und Beitragserhöhungen abwenden. Zudem könnte das Urteil Auswirkungen auf die allgemeine Finanzierungspolitik für Sozialleistungsempfänger haben.