07 June 2026, 06:25

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

Ein 38-jähriger Unteroffizier der Bundeswehr ist wegen einer antisemitischen Äußerung während einer Militärübung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2021, als der Soldat Kollegen der Einheit für elektronische Aufklärung (Eloka) als „Vaterlandsverräter“ bezeichnete und dabei nationalsozialistisches Vokabular verwendete.

Die Bemerkung fiel am 24. Mai 2021 vor 40 bis 45 Soldaten des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 in Munster. Augenzeugen berichteten, der Angeklagte habe Eloka-Angehörige als „Verräter“ bezeichnet und angedeutet, sie seien „früher Juden genannt worden“ – mit dem Zusatz, sie wären „früher vergast“ worden. Der Soldat räumte die Äußerung ein, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben – eine Darstellung, die von den Zeugen nicht bestätigt wurde.

Das Amtsgericht Soltau urteilte unter dem Vorsitz von Richter Tore Larsen, dass die Aussage eine klare Volksverhetzung darstelle. Das Gericht wies die Argumentation zurück, es habe sich lediglich um einen geschmacklosen Scherz gehandelt. Die Strafe fiel milde aus, auch mit Blick auf die bereits erlittenen schweren persönlichen und beruflichen Folgen für den Angeklagten und seine Familie.

Der Prozess steht im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen aus dem Juni 2021, als Soldaten desselben Bataillons wegen rechtsextremer und antisemitischer Verhaltensweisen in die Kritik gerieten. Dazu gehörten die Diskriminierung einer Soldatin sowie das Singen eines Geburtstagslieds für Adolf Hitler. Die Bundeswehr hatte zunächst zwei Zugführer und vier weitere Soldaten untersucht, doch derzeit laufen keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Zivilpersonen.

Der Verurteilte muss die Geldstrafe zahlen und die Prozesskosten tragen. Das Urteil schließt ein Kapitel in einer Reihe von Ermittlungen zu extremistischem Verhalten innerhalb des Bataillons ab. Weitere Anklagen gegen Bundeswehrangehörige in diesem Zusammenhang sind derzeit nicht anhängig.

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