11 February 2026, 21:12

19 Jahre mit Duldung: Warum dieser Bosnier trotz Vorstrafen nicht abgeschoben wird

Ein roter Stempel aus dem Jahr 1938 mit der Aufschrift "Bosnien Herzegowina" und einer Illustration von Bergen und einem Fluss in mint never hinged (MNH) Zustand.

19 Jahre mit Duldung: Warum dieser Bosnier trotz Vorstrafen nicht abgeschoben wird

Ein 41-jähriger Bosnier lebt seit mehr als zwei Jahrzehnten in Köln – trotz eines seit langem bestehenden Abschiebebeschlusses. Huso B. kam 2003 erstmals nach Deutschland, doch sein Asylantrag wurde kurz darauf abgelehnt. Dennoch hält er sich weiterhin im Land auf, bezieht Sozialleistungen und zieht acht minderjährige Kinder groß – alle in Deutschland geboren –, während eine Abschiebung wegen familienrechtlicher Schutzbestimmungen ausbleibt.

Der Fall sorgt für Aufsehen, nachdem Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Prüfung gefordert hat, wie die Stadt mit solchen Fällen umgeht. Nun sehen sich die Behörden mit der Frage konfrontiert, warum die Abschiebung trotz seiner Vorstrafen wegen Betrugsdelikten immer wieder verschoben wurde.

Huso B. reiste 2003 nach Deutschland ein, doch sein Asylgesuch wurde umgehend abgelehnt. Seither lebt er mit einer Duldung – einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung – bereits seit 19 Jahren im Land. Die Behörden haben diesen Status wiederholt verlängert und begründen dies vor allem mit dem Schutz der Familieneinheit und dem Kindeswohl, die eine Abschiebung verhindern sollen.

Während seiner Zeit in Köln ist er der Polizei wegen Betrugsdelikten bekannt, die bis ins Jahr 2010 zurückreichen. Gerichtsakten belegen mehrere Verurteilungen, dennoch wurde eine Abschiebung nie vollzogen. Unterdessen erhält sein Haushalt – bestehend aus zehn Familienmitgliedern – monatlich 7.250,77 Euro an staatlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Der Fall geriet erneut in die Öffentlichkeit, nachdem lokale Medienberichte die jahrelange Verzögerung der Abschiebung thematisierten. Als Reaktion ordnete Oberbürgermeisterin Reker eine interne Verwaltungsprüfung an, um die Bearbeitung solcher Fälle zu untersuchen. Das Kölner Ausländeramt bearbeitet derzeit 1.080 ähnliche Akten, die entweder freiwillige Ausreisen oder erzwungene Abschiebungen betreffen.

2025 wurden aus Deutschland 245 Personen abgeschoben, darunter 130 verurteilte Straftäter. Allerdings liegen keine genauen Zahlen vor, wie viele Menschen aufgrund von Familien- oder Kindeswohlgründen nicht abgeschoben wurden. Auch eine länderspezifische Aufschlüsselung der Duldung-Fälle wird nicht veröffentlicht, was Lücken in der öffentlichen Statistik hinterlässt.

Die Situation des Mannes bleibt vorerst ungelöst, während die Behörden die rechtlichen Schutzbestimmungen für seine Kinder gegen seine kriminelle Vergangenheit abwägen. Die Prüfung der Stadt könnte zu Änderungen führen, wie langjährige Duldung-Fälle künftig bewertet werden. Bis dahin bezieht er weiterhin Leistungen, während die Abschiebung ausgesetzt bleibt – ein Beispiel für die Schwierigkeiten, die sich aus dem Spannungsfeld zwischen Migrationsvollzug und Familienschutz ergeben.